Vor Hans Hüpp, Bentz Rüff und Bernhart Wölflin, alle drei Richter und derzeit Untergänger der Häuser, Hofstätten und Hofraiten zu Rottenburg (Rottemburg) erscheinen:
1. Meister Martin Mayer, Kirchherr der Marktkirche zu Rottenburg, und Junker Heinrich Gültlinger,
2. Konrat von Eßling, Lienhart Brotbeck und Michel Schnider, sowie
3. Konrad Wagner - alle bisher genannten Bürger zu Rottenburg - und Junker Heinrich.
Junker Heinrich und Konrad Wagner klagen, dass ein Winkel, der zwischen ihren Scheuern und der Hofstatt des Kirchherrn und des Junkers herabreiche, so unordentlich gehalten werde, dass der Schmutz in ihre Scheuern dringe. Nach einem Untergang wird entschieden, dass alle ihren Schmutz wegführen sollen und das Wasser, das von Dächern herabtraufe oder aus den Häusern geschüttet werde, so auf die Straße geleitet werden müsse, dass an den Scheuern der Kläger kein Schade entstehe
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