Der Propst von St. Martin in Colmar, Subdelegierter des Bischofs von Straßburg, beauftragt die Geistlichen von Gengenbach, Haslach und Woepplinsberg den ihnen untergebenen Ulrich von Keppenbach zur Begleichung seiner Schuld an das Dominikaner-Kloster zu Freiburg innerhalb 8 Tage anzuhalten. Eventuell soll derselbe vor ihm in Colmar erscheinen, um seine Rechte zu verteidigen. Wenn nicht, verfalle er der Exkommunikation. Datum Columbare feria secunda proxima post festum corporis Christi anno domini MCCCL Latein, Pergament. Siegel abgefallen. Auf der Rückseite ein unerkenntliches Siegel aufgedrückt. Dorsal: "Ulricus Keppenbach". |