Bekanntmachung an die Einwohner und Beamten der Länder auf dem rechten Rheinufer, bei denen noch kein Waffenstillstand ist; an die Bergwerkgerichte in den Ländern auf dem rechten Rheinufer; an alle Zoll- und Accis-Beamten, die in den mit der fränkischen Republik noch nicht alliierten Ländern angestellt gewesen waren; an alle in den mit der fränkischen Republik noch nicht alliiertern Ländern beschäftigte Beamte; an alle Forstbeamten und Förster in den Ländern auf dem rechten Rheinufer; allgemeine VerfügungenBeschluss des Regierungskommissars der Rhein-Armee nach Ansicht der Instruktionen des Vollziehungsdirektoriums; Unterrichtung darüber, wie die durchziehenden Truppen verpflegt werden sollen; Lebensmittelportion für französische Truppen; Vorschrift wegen Verpflegung der Truppen in Cantonnierungsplätzen; Befehl an ehemals bei der Armee angestellte Franzosen, das Land zu verlassen |