Hermann, Bischof zu Konstanz, inkorporiert der Universität Freiburg auf deren Bitten die derzeit vakante Pfarrei zu Warthausen (Kreis Biberach), deren Patronatsrecht sowie dasjenige einiger anderer Kirchen ihr Erzherzog Albrecht von Österreich mit Zustimmung Kaiser Friedrichs sowie Herzog Sigismunds von Österreich geschenkt hatte. Von den Einkünften obiger Kirche soll dem jeweiligen Vikar ein angemessener Teil zur Erfüllung seiner Pflichten, auch Bezahlung der dem Bischof und dem Archidiakon schuldigen Abgaben, überlassen werden. Wird ihm dieser Teil vorenthalten, so behält der Bischof von Konstanz sich das Recht vor, ihn einzufordern und dem jeweiligen Vikar zu übersenden. Der Bischof und seine Nachfolger verzichten auf alle ihnen zustehenden Abgaben von den Einkünften der Pfarrei aus ersten Früchten und anderen Rechten, unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen. Sollte die Universität zerstört oder aufgelöst werden, so soll jene Inkorporation ebenfalls nicht mehr gültig sein Siegelinhaber: 1. Aussteller, 2. Probst, Dekan und Kapitel der Konstanzer Kirche mit dem Kapitelssiegel Transsumpt: 1481 Mai 15 Die Äbte Burckard von Porteceli alias Tennenbach (Tennibach), O.Cis., und Erhard von Mariazell im Schwarzwald (Cella Sancta Marie in Nigra Silva)/(St. Märgen, Landkreis Hochschwarzwald), O.Aug., vidieren obige Urkunde Bischof Hermanns von Konstanz selig Siegelinhaber: 1. und 2. die Aussteller Ausfertigung: Pergament, lateinisch, 2 Siegel in Leinensäckchen |