Papst Innocenz IV. verbietet auf Bitten des Magisters und der Prioren des Predigerordens das eigenmächtige Predigen, Beichthören und Lehren der aus dem Orden Augestossenen oder Ausgetretenen, wenn sie nicht einem anderen Orden mit Erlaubnis des päpstlichen Stuhles bzw. des Predigerordens beigetreten sind. ("iustis petentium desideriis.") Pergament mit Bleibulle an rotgelber Seidenschnur. - cf. Potthast regestae Pontifices Romae nr. 11898. |