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Erzherzogliche Resolution zur Visitation von 1575 |
1577 |
Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Universität und Stadt. Wahrung studentischer Disziplin. Stärkung des katholischen Glaubens. Regelung der Arztgebühren. Incarcerierungsrecht der Artisten- und Juristenfakultät. Präsenzpflicht der Professoren. Finanzierung des Bursenneubaus durch die Bischöfe von Basel und Straßburg. Konflikt um das kaiserliche ius praesentandi. |
1 Bd |
A 0065 (Visitation, Verlegung, Studienreform (1511-1870)), 25 |