Papst Innocenz IV. erteilt den Dominikaner auf 100 Jahre das Privileg, dass bei Exkommunikation oder Interdict von Volk und Land ihre Bediensteten in keinerlei Weise davon betroffen werden sollen, es sei denn, daß sie besondere Veranlassung dazu gegeben haben und speziell der Kirchenstrafe verfielen. ("Ut in vestris.") Datum Lugduni Iden Januarii pontificatus nostri anno quarto. Latein, Pergament mit Bulle an rot-gelben Seidenfaden Dorsal: "Praedicatorum". Links auf dem Bug: "S.v. - cf. Potthast regestae Pontifices Romae nr. 12397. |