169 |
Neue Gerichts - und Konkursordnung |
1790-1801 |
Unterbindung des unbefugten Taxbezugs der Justizbeamten; Unparteiliche Richter; Stiftungsbezüge können nicht mit Exekution belegt werden; Aufhebung des Schätzwertes bei zu versteigerndem Eigentum |
1 Bü. |
A 0071 (Landesfürstliche Verordnungen (1749-1815)), 169 |