Als rechtlich, aber nicht lebensräumlich getrennte Körperschaften haben Stadt und Universität viele Berührungspunkte. Diese meist gespannten Beziehungen spiegelt dieser Bestand auf normativer und konkreter Ebene wieder.
Entwürfe und Vor-berichte für Verträge zwischen Stadt und Universität u.a. zu Steuern und Umlagen, Gebäuden und Grundstücken, Rangsachen, Zivilstand; Streitigkeiten zwischen Stadt und Universität u.a. zum Patronatsrecht, zum Akademischen Bürgerrecht, wegen Häuserkaufs und Arbeiten der Studenten im zünftigen Hand-werk; Gemeinsame Vorhaben, u.a. Bau eines Siechenhauses; städtische Verordnungen; Regierungsdekrete; Gewerbeaufsicht. |