Rechtswissenschaftliche Fakultät Die "Rechtswissenschaftliche Fakultät" wurde 1970 aus der ehemaligen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät verselbständigt. Die Gründung steht im Zusammen-hang mit der Universitätsreform zu Ende der 60er Jahre. Bei ihrer Gründung umfaßte die Rechtswissenschaftliche Fakultät 7 Seminare und Institute. Weitere 4 Institute wurden nach 1970 neu geschaffen.
Hochschulpolitik; Wahlen zu den Gremien der Universität (Senat, Ausschüsse, Kommissionen); Dek-anwahl; Fakultätsprotokolle; Studienausschuß Rechtswissenschaft; Verwaltung; Personalangelegenheiten nichtwissenschaftliches Personal, Einzelfälle; Gedenkfeiern, Jubiläen, Auszeichnungen (Goldene Promotion, Ehrenpromotionen); Statistik; Auslandsbeziehungen; Fakultätentage; Fachverbände; Organisation des Lehrbetriebs; Tutorenprogramme; Arbeitsgemeinschaften für Studienanfänger; Klausurenkurse; einzelne Institute, Seminare und Lehrstühle; Honorarprofessoren; Lehraufträge; Wissenschaftliche Hilfskräfte und Assistenten; Studiengebühren; Studienreform; Studienpläne; Zulassungen und Kapazitäten; Prüfungsangelegenheiten; nicht abgeschlossene Promotionen und allgemeine Promotionsangelegenheiten; Habilitationen, Allgemeines und Einzelfälle. |